Häufig gestellte Fragen

Wir bieten Tatortreinigungen, Leichenfundortreinigungen, Spezialreinigungen, Desinfektionen, Geruchsneutralisationen und Entrümpelungen an – professionell, diskret und zuverlässig. Dabei verbinden wir fachliche Kompetenz mit menschlichem Feingefühl und der konsequenten Einhaltung aller geltenden Hygiene- und Sicherheitsvorschriften.

Bei der Reinigung von Tatorten bzw. Leichenfundorten hat man es häufig mit Körperflüssigkeiten und Fäkalien zu tun, die potenziell Krankheiten übertragen können. Weiterhin müssen in vielen Fällen extreme Gerüche, Bakterien und andere gesundheitlich bedenkliche Rückstände beseitigt werden. Um Gesundheitsgefahren ausschließen zu können, braucht es nicht nur Expertenwissen, sondern auch spezielle Reinigungsgeräte und geprüfte Reinigungs- und Desinfektionsmittel.

In der Regel kann die Reinigung innerhalb von 24 Stunden erfolgen – sofern der Tatort bzw. Leichenfundort behördlich freigegeben ist. Ein möglichst schneller Einsatz ist wichtig, um Folgeschäden durch ausgetretene Körperflüssigkeiten zu minimieren und dadurch auch die entstehenden Kosten möglichst gering zu halten.

Ja, wir führen unsere Arbeiten äußerst diskret aus und setzen unter anderem neutrale Fahrzeuge ohne Werbeaufschrift ein. Ein pietätvoller und respektvoller Umgang mit allen Beteiligten, insbesondere nach Todesfällen, gehört zu unseren Grundsätzen. Informationen zum Auftrag und zu den betroffenen Personen werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.

Die Kosten unserer Dienstleistung richten sich stets nach Art und Umfang des Vorfalls, dem Grad der Kontamination sowie der Größe der betroffenen Räumlichkeiten. Da jeder Einsatz individuell ist, erstellen wir nach einer ersten Einschätzung ein transparentes und verbindliches Angebot, sodass Sie von Anfang an volle Kostensicherheit haben.

Grundsätzlich werden die Kosten zunächst vom Auftraggeber, beispielsweise von Angehörigen oder gesetzlichen Erben, getragen. Gibt es keine Angehörigen oder Erben, können je nach Einzelfall Vermieter oder zuständige Behörden als Auftraggeber auftreten.

Auch Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen können in bestimmten Fällen Kosten übernehmen, sofern der jeweilige Versicherungsvertrag entsprechende Leistungen vorsieht. Bei Gewalttaten können darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Entschädigungsleistungen oder Unterstützungsangebote von Hilfsorganisationen in Betracht kommen. Ob und in welcher Höhe eine Kostenübernahme möglich ist, sollte immer individuell mit der jeweiligen Versicherung, Behörde oder Organisation geklärt werden.